Die Behandlungskosten werden von den privaten Krankenkassen je nach abgeschlossenen Leistungen und Vertragsbedingungen übernommen.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen mittlerweile einen Teil der Behandlungskosten. Der Betrag der Bezuschussung variiert jedoch von Kasse zu Kasse.
Die Voraussetzungen für die Erstattung der Behandlungskosten müssen bestimmte Kriterien erfüllen, unter anderem ein abgeschlossenes Osteopathiestudium an einer anerkannten Schule, sowie die Mitgliedschaft in einem Verband für Osteopathen mit Erscheinen auf der Therapeutenliste. All dies Kriterien werden in unserer Praxis erfüllt.
Bitte erfragen Sie die geltenden Konditionen direkt bei Ihrer Krankenversicherung oder informieren Sie sich im Internet.
Dieser Link hilft Ihnen die aktuellen Konditionen Ihres Versicherers aufzufinden:
http://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme (HOTLINK EINPFLEGEN!)
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter.